Liebe Vereinspräsidentinnen und –präsidenten
Ich möchte euch darauf hinweisen, dass gemäss dem neuen Waffengesetz, welches am 15. August 2019 in Kraft trat, meldepflichtige Waffen bis zum 14. August 2022 gemeldet werden müssen.
Es bleibt jetzt noch genügend Zeit, die Vereinsmitglieder zu informieren.
Es ist ratsam, Sturmgewehre und Pistolen zu melden, welche man jeweils an Schiessanlässen jeglicher Art mitnimmt.
Die Meldung kann mit den folgenden Formularen unter Beilage einer Kopie eines gültigen Passes oder einer gültigen ID, vorgenommen werden:
formular-meldung-feuerwaffen-d.pdf / beiblatt-formular-meldung-feuerwaffen-d.pdf
entweder per Post an: Kantonspolizei Bern, Ressourcen und Dienstleistungen, Fachbereich Waffen, Sprengstoff und Gewerbe, PF, 3001 Bern
oder per E-Mail an: siu-administration@police.be.ch
Ordonnanzwaffen (persönliche Waffen), welche nach Beendigung der Dienstleistung vom Bund zu Eigentum übernommen wurden, müssen nicht gemeldet werden. (Art. 5 Abs. 1 Bst. b WG),
Ein Waffenregisterauszug kann ebenfalls per Post oder per E-Mail unter Beilage einer Kopie eines gültigen Passes oder einer gültigen ID, am selben Ort angefordert werden.
Ich habe einen solchen bestellt und nach ca. 1 Woche per Post erhalten. Es funktioniert also. Allerdings stimmen die Angaben bei allen drei aufgeführten Waffen nicht.
Für allfällige Frage und Informationen stehe ich selbstverständlich zur Verfügung
Mit Schützengruss
Adrian Junker
Präsident Emmentalischer Schützenverband
Unterlagen zum Waffengesetz

Kommentar hinzufügen
Kommentare